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Einzelne Schritte im Trauerfall

Am Anfang eines Sterbefalles sind viele Menschen erstmal überfordert mit der neu eingetroffenen Situation und wissen meistens gar nicht, welche verschiedenen Schritte nun erforderlich sind.

Diese Rubrik auf unserer Website soll Ihnen dabei helfen und Sie dabei unterstützen, herauszufinden, welche Schritte bei einem Trauerfall beachtet werden sollten.

Die ersten Schritte

  • Wenn von Ihnen ein geliebter Mensch zu Hause verstorben ist, rufen Sie zuerst einen Arzt an. In den meisten Fällen ist das der zu Lebzeiten behandelte Hausarzt oder Notarzt.
  • Wenn abgeklärt wurde, wann der Arzt zum Sterbeort kommt, um die sogenannte Leichenschau durchzuführen, rufen Sie als nächstes einen Bestatter Ihrer Wahl an.
  • Nachdem der Arzt wieder gegangen ist, kommt der Bestatter zu Ihnen, um ein Beratungsgespräch durchzuführen, indem alle wichtigen Details geklärt werden.
  • Während dem Beratungsgespräch wird bestenfalls geklärt, wo Ihr Verstorbener nach dem Gespräch hin überführt werden soll.
  • Im Anschluss an das Beratungsgespräch folgt die Abholung des Verstorbenen:
    • Nach dem Beratungsgespräch zeigen Sie dem Bestatter, wo Ihr Verstorbener liegt, damit sich der Bestatter schon vorab Gedanken machen kann, wie viel Personal für den Transport benötigt wird und welcher der beste Weg vom Zimmer bis zum Auto sein wird.
    • Danach fährt der Bestatter zurück in sein Bestattungshaus, um dort den normalen PKW in einen Leichenwagen umzutauschen und um sein benötigtes Personal mitzunehmen.
    • Anschließend kommt der Bestatter wieder zu Ihnen, um den Verstorbenen mit einer sogenannten Überführungstrage abzuholen.
    • Nach der Abholung wird der Verstorbene in das Bestattungshaus gefahren, um ihn dort von der Überführungstrage in den Sarg umzubetten und um die hygienische Versorgung durchführen zu können.
    • Im Anschluss wird der Verstorbene entweder in einen klimatisierten Raum gestellt oder in ein Krematorium gebracht. Je nachdem, wie Sie es mit dem Bestatter zuvor in dem Beratungsgespräch besprochen haben.

 

  • Wenn von Ihnen ein geliebter Mensch in einer Institution verstorben ist, z.B. im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim, dann können Sie direkt einen Bestatter Ihrer Wahl anrufen, nachdem Sie von dem Institut über den Tod informiert wurden. In diesem Fall informiert nämlich das Institut einen Arzt.
  • Nachdem Sie den Bestatter informiert haben, kommt er zu Ihnen, um ein Beratungsgespräch durchzuführen, indem alle wichtigen Details geklärt werden
  • Je nachdem, wann das Beratungsgespräch stattfindet, d.h. an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit, holt der Bestatter direkt im Anschluss Ihren lieben Verstorbenen ab oder auch erst am nächsten Morgen oder zu Beginn der neuen Woche. Das hat den Grund, weil der Bestatter direkt im Anschluss der Abholung im zuständigem Standesamt den Sterbefall beurkunden kann.
  • Nach der Abholung und Beurkundung wird der Verstorbene entweder zum Bestattungshaus in einen klimatisierten Raum gebracht oder direkt in ein Krematorium gefahren – je nachdem, wie Sie es mit dem Bestatter zuvor in dem Beratungsgespräch besprochen haben.

 

  • Wenn von Ihnen ein geliebter Mensch bei einem Unfall ums Leben gekommen ist oder einen Suizid begangen hat, ruft die Polizei zunächst einen ortsansässigen Bestatter an.
  • Dieser Bestatter holt den Verstorbenen an der Unfallstelle ab und bringt ihn in sein Bestattungshaus.
  • Nachdem die Polizei Ihnen die Nachricht mitgeteilt hat, dürfen Sie entscheiden, ob Sie bei dem Bestatter bleiben möchten, bei dem Ihr lieber Verstorbener zur Zeit untergebracht ist oder ob Sie einen anderen Bestatter für alles weitere beauftragen möchten.
  • Wenn Sie bei dem Bestatter bleiben möchten, folgt das Beratungsgespräch, in dem alle weiteren wichtigen Details besprochen werden.
  • Wenn Sie sich für einen anderen Bestatter entscheiden sollten, setzt sich dieser Bestatter mit dem anderen Bestatter in Verbindung, um Ihren lieben Verstorbenen von dem einen Bestattungshaus in das andere Bestattungshaus überführen zu können. Nach der Überführung folgt dann ebenfalls ein Beratungsgespräch, in dem alle weiteren wichtigen Details besprochen werden.
  • Egal für welchen Bestatter Sie sich entschieden haben, der Verstorbene wird erst einmal „beschlagnahmt“, bis abgeklärt wurde, wie z.B. der Unfall zustande kam, ob es Fremdeinwirkungen gab usw. Solange der Verstorbene beschlagnahmt ist, muss er im Bestattungshaus in einem klimatisiertem Raum verbleiben.
  • Nachdem die Beschlagnahmung aufgehoben wurde, kann ganz normal weiter verfahren werden, d.h. es erfolgt die hygienische Versorgung, weiterhin die Unterstellung im Klimaraum oder eventuell die Überführung in ein Krematorium – je nachdem, wie Sie es mit dem Bestatter zuvor in dem Beratungsgespräch besprochen haben.

Die nächsten Schritte

  • Wenn Sie sich für eine Erdbestattung entschieden haben, verbleibt Ihr lieber Verstorbener bis zum Tag der Trauerfeier im Bestattungshaus in einem Klimaraum. An dem Tag der Erdbestattung überführt der Bestatter den Verstorbenen zur Trauerfeierstätte. Dort angekommen, dekoriert der Bestatter mit verschiedenen Elementen die bevorstehende Feierlichkeit. So ebenfalls auch der Gärtner mit dem von Ihnen ausgesuchten Blumenschmuck. Sie, als Angehörige, sollten immer ca. 30 Minuten vor Beginn vor Ort sein. Direkt im Anschluss der Trauerfeier erfolgt die Bestattung. Der Verstorbene wird von sechs Sargträgern zum Grabe getragen. Am Grab dürfen Sie und alle weiteren Trauergäste sich so viel Zeit nehmen, wie Sie möchten, um sich endgültig von Ihrem lieben Verstorbenen zu verabschieden.
  • Wenn Sie sich für eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbestattung entschieden haben, wurde bereits die Kremation durchgeführt und bei der Trauerfeier wird entweder die Aschenkapsel oder eine Schmuckurne (je nachdem, wie Sie es im Beratungsgespräch entschieden haben) aufgebahrt. An dem Tag der Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung überführt der Bestatter die Urne zur Trauerfeierstätte. Dort angekommen, dekoriert der Bestatter mit verschiedenen Elementen die bevorstehende Feierlichkeit. So ebenfalls auch der Gärtner mit dem von Ihnen ausgesuchten Blumenschmuck. Sie, als Angehörige, sollten immer ca. 30 Minuten vor Beginn vor Ort sein. Direkt im Anschluss der Trauerfeier erfolgt die Urnenbestattung.
  • Wenn Sie sich für eine Trauerfeier mit Sarg entschieden haben und die Urne zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis beigesetzt werden soll, verbleibt Ihr lieber Verstorbener bis zum Tag der Trauerfeier im Bestattungshaus in einem Klimaraum. An dem Tag der Trauerfeier mit Sarg überführt der Bestatter den Verstorbenen zur Trauerfeierstätte. Dort angekommen, dekoriert der Bestatter mit verschiedenen Elementen die bevorstehende Feierlichkeit. So ebenfalls auch der Gärtner mit dem von Ihnen ausgesuchten Blumenschmuck. Sie, als Angehörige, sollten immer ca. 30 Minuten vor Beginn vor Ort sein. Im Anschluss der Trauerfeier, wenn Sie und alle weiteren Trauergäste sich am Sarg von Ihrem lieben Verstorbenen verabschiedet haben und bereits alle Gäste wieder gegangen sind, räumt der Bestatter alles auf und fährt anschließend den Sarg in das Krematorium. Die Kremation dauert in der Regel ca. eine Woche. Von da an steht dem Bestatter die Urne zur Verfügung und es kann ein Termin für die Urnenbestattung ausgemacht werden. Bei der Urnenbestattung kann entweder nochmals der Pfarrer/Trauerredner sprechen oder auch der Bestatter selbst – so, wie es von Ihnen gewünscht ist.
  • Wenn Sie sich für eine Urnenbestattung ohne Trauerfeier entschieden haben, wurde bereits die Kremation durchgeführt und der Termin für die Urnenbestattung steht bereits fest. An dem Tag der Beisetzung langt es, wenn Sie und alle weiteren Trauergäste ca. 15 Minuten vor Beginn vor Ort sind. Bei einer Urnenbestattung ohne Trauerfeier findet direkt alles am ausgewählten Grab statt. Der Pfarrer/Trauerredner oder auch der Bestatter hält eine kleine Rede, die Urne wird beigesetzt (auch gerne von einem nahen Angehörigen des Verstorbenen) und im Anschluss haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe von Ihrem lieben Verstorbenen endgültig zu verabschieden.

Die letzten Schritte

Hier steht nun vor allem die Trauerzeit im Vordergrund. Jeder Mensch trauert anders und unterschiedlich lang. In den oben erklärten Schritten rückt meist zuerst einmal die Trauer in den Hintergrund und wird oftmals verdrängt von den ganzen bevorstehenden Organisationen. In dieser Kategorie geht es um die Schritte, die noch nach der Beerdigung eines geliebten Menschen anstehen, jedoch meist nicht mehr einen als so großen Zeitdruck haben und deswegen nun auch Platz für Ihre Trauer bleibt.

  • Die Abmeldung von der Krankenkasse, Renten und Lebens-/Sterbeversicherungen übernimmt Ihr Bestatter. Jedoch verbleiben meistens noch diverse andere Dinge, wie z.B. Mietvertag, Bankkonten, Mitgliedschaften usw., die von Ihnen abgemeldet werden müssen. Zu den meisten Abmeldungen benötigen Sie eine Sterbeurkunde, die Sie von Ihrem Bestatter in mehrfacher Ausführung ausgehändigt bekommen. Fragen Sie vor jeder Abmeldung immer erst nach, ob eine originale Sterbeurkunde benötigt wird oder ob auch eine Kopie ausreicht.
  • Wenn Ihr/e Ehepartner/in verstorben ist, haben Sie einen Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente. Der Bestatter beantragt für Sie zuerst das sogenannte Sterbevierteljahr. Das bedeutet, Sie bekommen drei Monate lang die Rente von Ihrem verstorbenen Ehegatten ganz normal weiter, ohne Abzüge. Nach dem Sterbevierteljahr beginnt Ihre Witwer- oder Witwenrente. Diese Rente kann der Bestatter selbst nicht für Sie beantragen. Dafür erhalten Sie von Ihrem Bestatter eine Adresse von entweder einer ehrenamtlichem Mitarbeiterin, die Ihnen bei der Beantragung hilft, oder von einer anderen zuständigen Institution.
  • Wenn ihr geliebter Verstorbener ein Testament hinterlegt haben sollte, werden Sie automatisch darüber informiert und bekommen einen Termin zur Eröffnung des Testamentes mitgeteilt.
  • Wenn Sie das Erbe von Ihrem geliebten Verstorbenen nicht antreten möchten, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen bei einem Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht eine schriftliche Erklärung abgeben.
  • Kontaktieren Sie in den nächsten Wochen einen Steinmetz Ihrer Wahl, wenn ein Steinmetz benötigt werden sollte. Mit diesem können Sie z.B. eine individuelle Beschriftung für Ihren lieben Verstorbenen aussuchen. Eine Liste mit Steinmetzadressen kann Ihnen Ihr Bestatter bei Bedarf aushändigen.
  • Wenn Sie sich gerne per Danksagung in der Zeitung oder gedruckten Karten zum Verschicken bei den Menschen bedanken wollen, die Ihnen in der schweren Zeit beistanden, können Sie sich ebenfalls an Ihren Bestatter wenden. Dieser hilft Ihnen bei der Verwirklichung.
  • Der allerletzte Schritt sind die Rechnungen von allen Mitwirkenden und Beteiligten. Versuchen Sie diese zeitnah zu überweisen. Wenn Ihnen jedoch manche Rechnungen auf einem Mal zu hoch sind, fragen Sie einfach nach, ob auch eine Teil- oder eine Ratenzahlung möglich wäre. Meist ist dies überhaupt kein Problem.

Dokumente

Zum Schluss möchten wir Ihnen gerne noch eine Auflistung von wichtigen Dokumenten und Unterlagen geben, die Sie bei einem Sterbefall benötigen:

  • ein gültiger Personalausweis
  • die Todesbescheinigung vom Arzt, falls Ihr lieber Verstorbener zu Hause für immer eingeschlafen sein sollte
  • bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde im Original
  • bei geschiedenen Personen die Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil im Original
  • bei ledigen Personen die Geburtsurkunde im Original
  • eine Sterbeurkunde vom Ehegatten, wenn bereits verstorben
  • Unterlagen zur Rente, d.h. die jährlich zugesendete Rentenanpassungsmitteilung und eventuell Unterlagen zu einer oder mehreren Betriebsrenten
  • Versichertenkarte von der Krankenkasse
  • Unterlagen zu eventuell vorhandener Lebens- oder Sterbeversicherung (Police)
  • Graburkunde von vorhandener Grabstätte auf dem Friedhof
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